Heute Nacht hat die FDP die Sondierungsgespräche zu einer möglichen Jamaika-Koalition nach vier Wochen Verhandlungen abgebrochen. Direkt nach der vergangenen Bundestagswahl hatten wir noch aufgezeigt, dass eine solche Jamaika-Koalition durchaus Potenzial für eine bessere Netzpolitik besitzt. Jetzt nach vier Wochen Verhandlungen müssen wir zugeben: Schade, es ist anders gekommen.
Alles, was wir bisher über die Verhandlungen und ihre Ergebnisse wissen, ist, dass eine solche Koalition keinen erhofften Neustart in der Netzpolitik gebracht hätte. Das Sondierungsergebnis zu Netzpolitik und Digitalisierung ist nicht wegweisend, es ist einfach nur enttäuschend. Das war kein „digital first“. Das war lediglich fast dieselbe Themenliste, die durch die Lobby der IT-Industrie reingereicht schon immer von den früheren Regierungen Merkel verfolgt wurde. Netzpolitik ist da fast nur Wirtschaftspolitik. Hier rächt es sich, dass zumindest auf Seiten von FDP und Bündnis 90/Die Grünen wohl keine Netzpolitiker in wichtiger Position mit am Tisch verhandelt haben.
Wir veröffentlichen hier die Ergebnisse der zweiten Runde zur Digitalisierung vom 13. November 2017. Das Kapitel gilt als fertig verhandelt. Umstrittene Themen wie die Vorratsdatenspeicherung wurden allerdings im Kapitel Innen, Sicherheit, Rechtsstaat verhandelt. Bis zum Schluss gab es dort wohl keine Einigung. Laut Stuttgarter Zeitung wurde kurz vor Abbruch der Verhandlungen als Zugeständnis (von der Union) doch noch eine Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung akzeptiert, für die sich vor allem Bündnis 90/Die Grünen eingesetzt hatten. Diese fast schon historische Chance hat die FDP leider verpasst.
Aber kommen wir zu den Texten. Der Einleitungsteil im Kapitel Digitalisierung ist voller blumiger und warmer Worte.
Die digitale Transformation unserer Zeit betrifft Gesellschaft, Wirtschaft und Politik gleichermaßen. Die Nutzung der großen Chancen der Digitalisierung ist von zentraler Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands und Europas. Wir wollen Digitalisierung nutzen für mehr Lebensqualität und Nachhaltigkeit und die gesellschaftliche Dimension des Themas stärker berücksichtigen. Gleichzeitig gilt es, die gleichberechtigte digitale Teilhabe aller Bürger zu ermöglichen und die Sicherheit sowie die persönliche Freiheit jedes Einzelnen zu gewährleisten. Wir wollen gemäß des DESI-Indexes in die europäische Spitzengruppe aufrücken.
Danach folgen aber vor allem Wirtschaftspositionen.
Interessant ist zumindest das selbstkritische Bekenntnis nach zwölf Jahren CDU/CSU an der Macht, dass man in die Spitzengruppe des DESI-Indexes kommen will. In dem europäischen Vergleichsindex zur Digitalisierung steht Deutschland in diesem Jahr nur auf einem elften Platz. Aus Sicht der größten und mächtigsten Industrienation in der Europäischen Union ist das natürlich blamabel.
Wo bleibt der Breitbandausbau?
Der zügige Ausbau einer zukunftsfähigen digitalen Infrastruktur hat für uns höchste Priorität. Deshalb wollen wir den flächendeckenden Ausbau mit Gigabit-Netzen bis 2025 erreichen. Dabei sollen zukünftig ausschließlich Ausbauabschnitte förderfähig sein, die mit Glasfasertechnologie ausgebaut werden. Hierfür hat die Netzallianz einen öffentlichen Finanzierungsbedarf von 20 Milliarden Euro bis 2025 identifiziert. Hierfür wollen wir die Erlöse aus der Versteigerung der 5G-Lizenzen zweckgebunden bereitstellen. Gegebenenfalls müssen darüber hinaus auch Erlöse aus Bundesbeteiligungen sowie Haushaltsmittel eingesetzt werden. Im Bereich des Mobilfunks wollen wir bestehende Funklöcher kurzfristig schließen und eine Vorreiterrolle beim Aufbau des 5G-Netzes einnehmen. Wir wollen durch Bürokratieabbau die Beschleunigung und Kostensenkung des Ausbaus vorantreiben.
War die Breitbandpolitik der letzten Regierung ein fauler Kompromiss, so war die nun gefundene Einigung ein Kompromiss dieses Kompromisses. Sie liest sich weniger wie eine Umsetzung der Wahlkampfversprechen von FDP und Grünen, sondern vielmehr wie ein Weiterwurschteln auf Basis der Netzallianz, in der sich unter der Schirmherrschaft des Bundesverkehrsministeriums die deutsche Netzbetreiberbranche versammelt. Auch dort ist die Rede von Gigabit-Netzen, ohne von echten Glasfaseranschlüssen zu reden.
Vectoring soll zwar nicht mehr durchgängig förderfähig sein, doch neue Glasfaserleitungen, um die dafür notwendigen Multifunktionsgehäuse entsprechend anzubinden, werden sich auch künftig mit staatlicher Unterstützung errichten lassen. Und da Tiefbaukosten mit Abstand am meisten Geld verschlingen, verändert sich das Anreizsystem nur unwesentlich. Insbesondere nicht für den Platzhirsch Telekom Deutschland, der den größten Teil dieses Kuchens abbekommt. Dessen Privatisierung scheint vom Tisch zu sein, jedenfalls solange genügend Mittel bei der Versteigerung der 5G-Lizenzen in die Staatskasse gespült werden. Was der Staat also auf der einen Seite einnimmt, schüttet er auf der anderen wieder an die Industrie aus, während deutsche Mobilfunkkunden weiterhin überhöhte Endverbraucherpreise bezahlen müssen.
Gänzlich schweigt sich Jamaika über die Position aus, die Deutschland in der EU bei der Neugestaltung des Telekommunikationssektors einnehmen soll. Die Uhr tickt, denn vor gut zwei Wochen haben die entscheidenden Trilog-Verhandlungen begonnen. Bislang vertrat man im Rat eine wettbewerbsfeindliche Haltung, die Ex-Monopolisten wie der Telekom Deutschland zugute kommt. Aus den Unionsparteien sind diese Töne weiterhin zu vernehmen, die anderen möglichen Koalitionäre scheinen dieses wegweisende Thema komplett verschlafen zu haben.
Freifunk und offene WLANs
Angebote offener WLAN- und Freifunknetze werden gestärkt.
Die Störerhaftung wurde von der letzten Koalition wahrscheinlich endgültig beerdigt. Die Gemeinnützigkeit von Freifunk steckt noch im parlamentarischen Betrieb fest. Das klingt erst mal positiv, ist aber so offen formuliert, dass man sich alles oder nichts darunter vorstellen kann. Dabei ist das noch einer der stärksten Sätze in diesem Kapitel!
Die Netzneutralität in Zeiten von Zero-Rating
Wir setzen uns für einen diskriminierungsfreien Netzzugang ein, dafür ist Netzneutralität wichtig.
Liest sich erstmal gut, kommt aber auf das Detail an und wie man einzelne Worte auslegt. Für die Industrie und CDU/CSU bedeutet diskriminierungsfreier Netzzugang der Status Quo, wo auch sogenannte Zero-Rating-Angebote erlaubt sind. Bündnis 90/Die Grünen definieren das anders. Ob das Pochen auf Netzneutralität mehr ist als nur ein Lippenbekenntnis, wird sich ganz konkret daran ablesen lassen, ob Zero-Rating-Angebote wie StreamOn oder Vodafone Pass gesetzlich verboten werden.
Datenschatz statt Datenschutz
Wir wollen ein modernes Datenrecht schaffen, welches die digitalen Bürgerrechte und die Datensouveränität stärkt und die Spielräume der Datenschutzgrundverordnung für datengetriebene Geschäftsmodelle und die Entwicklung der Plattformökonomie nutzt. Dabei wollen wir gleichermaßen den Datenschutzinteressen der Bürger, den wirtschaftlichen Zwecken und den staatlichen Sicherheitsinteressen gerecht werden.
Noch bevor die Datenschutzgrundverordnung ab Mai 2018 wirksam wird, wollen die Parteien ein neues „Datengesetz“ an den Start bringen. Auch wenn sie sich dazu bekennen, damit auch digitale Bürgerrechte stärken zu wollen, ist die Richtung klar: Die Datenschutzgrundverordnung geht das Thema aus der Perspektive des Persönlichkeitsschutzes an – das neue Gesetz würde es aus der Perspektive der Wirtschaftsförderung tun. Die Koalitionäre setzen damit den Kurs fort, den die Union bereits bei der Umsetzung der DSGVO in Deutschland gehen wollte: Datenschutz als Wirtschaftshemmnis abbauen.
Das Stichwort „Datensouveränität“ dazuzuschreiben, schafft dem allein keine Abhilfe. Dafür gibt es zu viele unterschiedliche Verständnisse, was man sich darunter vorzustellen hat. Geht es um eine eindimensionale Fokussierung auf Medienkompetenz und Transparenz? Dann schiebt man die Verantwortung für den Datenschutz auf das Individuum ab. Oder geht es auch um Technikgestaltung und klare Regulierung, die die Machtasymmetrien zwischen Datenverarbeitern und ihren datafizierten Beobachtungsobjekten reflektiert. So, wie führende Unionsvertreter die Rede von Datensouveränität bislang nutzen, kann das nicht mehr nur eine Beruhigungspille sein.
Grüne und FDP lassen sich damit auf die gefährliche Logik der Union ein, statt von Schutznotwendigkeiten nur mehr von Datenschutzinteressen zu sprechen – als sei das Grundrecht verhandelbar und scheinbar gleichberechtigt mit den Interessen der Wirtschaft. Die Grünen hatten in ihrem Wahlprogramm einen modernen Datenschutz angekündigt. Wer wirklich ein Interesse an digital souveränen Bürgern hätte, würde zum Beispiel eine Auseinandersetzung mit der Frage anstreben, ob und wie Big Data unter Berücksichtigung von Datenschutz gestaltet werden kann. Hierzu bräuchte es Forschung, Innovationsförderung und die Entwicklung verbindlicher Standards.
Steuervorteile für Startup-Investoren
Wir wollen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für digitale Geschäftsmodelle verbessern, indem wir die Zugänge zu Wagniskapital für Startups und Unternehmen in der Wachstumsphase stärken, wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen (Ökosysteme) schaffen und die Vernetzung von Unternehmen untereinander und mit anderen Akteuren der digitalen Transformation verbessern. Soweit hierfür ein Venture Capital Gesetz erforderlich ist, wollen wir dieses auf den Weg bringen. Dabei soll der Bund mit gutem Beispiel vorangehen und einen hochrangigen Ansprechpartner hinsichtlich regulatorischer Hemmnisse schaffen, damit wir schnell auf Veränderungsbedarfe reagieren können.
Das gab sicherlich am wenigsten Schwierigkeiten in dieser Konstellation. Aber es bedeutet vor allem: Steuervorteile für Investoren. Union und FDP haben im Wahlkampf auf Steuererleichterungen gesetzt, Bündnis 90/Die Grünen auf staatliche, zinsfreie Kredite (25.000 Euro) im Voraus. Dass „mehr Start-Ups“ zudem noch kein Wert an sich ist, sondern diese neben monetärem auch gesellschaftlichen Mehrwert generieren sollten – und wie sich dies durch eine kluge Förderpolitik erreichen lässt – spielte für die Koalitionäre in spe wohl auch keine Rolle.
IT-Sicherheit aus Wirtschaftsgründen
Darüber hinaus wollen wir eine Vorreiterrolle bei der IT-Sicherheit, Datensicherheit und der digitalen Signatur einnehmen, weil dies die entscheidende Grundlage für viele Anwendungen ist. Gute IT-Sicherheit und innovativer Datenschutz sind entscheidende Erfolgsfaktoren der nationalen und europäischen Datenwirtschaft.
Das ist gut formuliert. Allerdings ist IT-Sicherheit nicht nur ein Wirtschaftsfaktor. Und das hat bisher auch jede Koalition der vergangenen 20 Jahre versprochen. Offene Konflikte wie der um die Unabhängigkeit des BSI oder Maßnahmen zur Produkthaftung bei Sicherheitsmängeln wurden offenbar vertagt.
eGovernment für alle
Wir wollen für Bürger und Wirtschaft erreichen, dass alle hierfür geeigneten Verwaltungsdienstleistungen bis 2022 online erledigt werden können. Dazu vernetzen wir zentrale und dezentrale Verwaltungsportale mit einem einheitlichen Online-Zugang (Bürgerportal) und, sofern vom Bürger gewünscht, werden die zur Verfügung gestellten Daten unter den Behörden weitergereicht (Once-Only-Prinzip). Die Bürger erhalten dabei auch die vollständige Transparenz und Kontrolle über die Nutzung ihrer Daten.
Gegenüber der ersten Version wurde der Teil zum eGovernment noch etwas ausformuliert. Der erste Teil ist bereits beschlossene Sache: Im Sommer trat das Onlinezugangsgesetz in Kraft. Es verpflichtet Bund und Länder, „ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten“ und diese miteinander zu verknüpfen. Als Frist setzt das Gesetz fünf Jahre nach Inkrafttreten an – also 2022. Kein Wunder, dass man sich auf diesen Punkt geeinigt hat. Neu ist, dass Bürger sich wünschen können sollen, dass alle Daten zwischen Behörden geteilt werden sollen. Hoffen wir mal, dass es tatsächlich bei dieser Wahlfreiheit bleibt und das nicht irgendwann verpflichtend wird. Mal schauen, wie viele Bürger da mitmachen, wenn sie rausfinden, dass auch das Finanzamt damit gemeint ist.
Und der Digitalminister
Digitale Themen brauchen eine starke Verankerung in der neuen Bundesregierung. Deshalb wollen wir die Zuständigkeiten bündeln.
Über Posten sollte zum Schluss verhandelt werden. Es war also vollkommen offen, ob es am Ende ein Digitalministerium, einen Staatsminister im Kanzleramt oder gewohntes Misch-Masch quer durch alle Ministerien gegeben hätte.
Noch mehr EU-Binnenmarkt wagen
Europa kann im Wettbewerb der Weltregionen im Bereich der Digitalisierung nur bestehen, wenn wir konsequent einen einheitlichen digitalen Binnenmarkt mit attraktiven Rahmenbedingungen schaffen. Dafür wollen wir uns aktiv einsetzen.
Das klingt auch nur nach der Fortführung der bisherigen Politik der Bundesregierung, sich mit einer aktiven Rolle in die Gestaltung des europäischen Binnenmarktes einzumischen. Diese Rolle führte dazu, dass Günther Oettinger für zwei Jahre der EU-Digitalkommissar wurde und die Interessen der Deutschen Telekom und der Urheberrechtsindustrie gut vertreten hat. Dafür braucht Merkel keine FDP oder die Grünen.
Und dann gab es noch netzpolitische Themen in anderen Kapiteln wie Verbraucherschutz. Bürgerrechtsthemen wie die Vorratsdatenspeicherung klammern wir hier aus, da uns ein womöglich letzter Verhandlungsstand noch nicht vorliegt. Wir holen das aber gerne nach, wenn uns jemand die letzte Version zuschickt.
Digitale Verbraucherrechte
Darüber hinaus wollen wir die Verbraucherrechte in der digitalen Welt stärken.
Guter Satz, können wir unterschreiben. Sollte man machen. Aber unklar bleibt, welche Verbraucherrechte damit konkret gemeint sind. Inhaltlich bleiben die Parteien hier maximal vage. Zwar sind mit IT-Sicherheit und datenschutzfreundlichen Voreinstellungen relevante Felder benannt – konkrete Maßnahmen sucht man aber vergebens. Das Mittel der Wahl ist dabei wenig überraschend „Transparenz“ – das klingt immer gut und tut weniger weh, als bestimmten Geschäftsüraktiken klare Grenzen zu setzen. Nicht mal die inzwischen recht weit vorgeschrittenen Diskussionen um die Notwendigkeit einer Mängelhaftung bei Datenschutz- und Sicherheitsproblemen von Hard- und Software wird genannt. Auch andere Themen wie die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ein Recht auf Reparaturen und Tüfteln oder die Entkoppelung von Hard- und Software bei „smarten“ Geräten scheinen nicht auf der Agenda zu sein. Das lässt ahnen: Große Sprünge wären hier mit einer schwarz-grünen Koalition wohl nicht zu erwarten gewesen.
Eines der großen Probleme beim digitalen Verbraucherschutz ist bislang zudem die schwach ausgeprägte Durchsetzung ihrer Rechte. Die Diskussionen, die die letzte Koalition um dessen bessere behördliche Durchsetzung geführt hat, scheinen in den den Sondierungsgesprächen endgültig beerdigt worden zu sein. Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen hatte diesen Schritt empfohlen und zwischenzeitlich sah es so aus, als würden Union und SPD das Bundeskartellamt in dieser Richtung weiterentwickeln. Eine mit echten Sanktionsbefugnissen ausgestatte Verbraucherschutzaufsicht wird es auch in den kommenden vier Jahren nicht geben. Stattdessen müssen Nutzer und Konsumenten weiter auf die wertvolle aber limitierte Arbeit der Verbraucherzentralen und juristisches Vorgehen hoffen. Immerhin: Mit der Musterfeststellungsklage soll dafür immerhin ein neues Werkzeug geschaffen werden, dass es Nichtregierungsorganisationen erlaubt, das Feld strategisch anzugehen.
Was machen wir mit algorithmischen Entscheidungssystemen?
Wir richten eine Kommission ein, die uns bis Anfang 2019 Vorschläge für den Umgang mit Algorithmen macht.
Erstmal einen Arbeitskreis gründen? Das muss nichts Schlechtes bedeuten, es kommt auf die Ausgestaltung dieser Kommission an. Sitzen da nur Industrievertreter und einzelne Verbraucherschützer als Feigenblatt drin, wie in der Ethik-Kommission zum automatisierten Fahren des Verkehrsministeriums? Deren Ergebnisse hatte Verkehrsminister Alexander Dobrindt nicht einmal abgewartet, bevor er sein Gesetz vorlegte, das Formen von autonomem Fahren ermöglicht. Wird die Kommission am Bundestag oder am Kanzleramt angesiedelt? Knüpft sie an den Überlegungen vorheriger Expertengremien zu diesem Thema an? Wie offen tagt dieses Gremium?
Das einzige klare Bekenntnis, das sich dazu jetzt schon in diesem Bereich findet, offenbart gleichzeitig den limitierten Blick der Beteiligten:
Diskriminierungsverbote der analogen Welt müssen auch in der digitalen Welt der Algorithmen gelten.
Das stimmt natürlich – die Debatten darum sind allerdings längst weiter. Schließlich ist Diskriminierung im engeren Wortsinn der Zweck algorithmischer Analyse- und Entscheidungssysteme – sie teilen Menschen nach ausgewählten Merkmalen in Kategorien ein und ermöglichen so eine unterschiedliche Behandlung. Die problematischen Aspekte gehen dabei weit über die der klassischen Antidiskriminierungsgesetze hinaus. Um nur zwei Fragen zu nennen: Wie geht man mit Verzerrungen und Vorprägungen in der Datenbasis um? Wer darf über die Bewertungskriterien und Entscheidungsparameter mitbestimmen?
Netzwerkdurchsetzungsgesetz?
Der Staat muss ein deutliches Zeichen gegen Hass und Hetze im Netz setzen. Dies gilt auch für die sozialen Netzwerke. Im Netz müssen die Persönlichkeitsrechte wie die Meinungsfreiheit geschützt werden. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird daher [Union: weiterentwickelt /FDP: ersetzt] [Kompromiss: grundlegend überarbeitet].
Im Vorfeld hatte gerade die FDP für eine Aufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes getrommelt. In den Sondierungsgesprächen war davon wohl nicht mehr soviel zu hören, andere Themen erschienen den Liberalen wichtiger. Herausgekommen war ein Kompromiss, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz „grundlegend“ zu überarbeiten.
Open Data und Informationsfreiheit
Wir wollen eine E‑Government- und Open-Data-Strategie für Deutschland entwickeln.
Kein Wort zu einer Verbesserung des Informationsfreiheitsgesetzes bzw. zu einer Weiterentwicklung in Richtung Transparenzgesetz. Wohlwollend könnte man daraus lesen, dass die eher schlechte Open-Data-Strategie der Großen Koalition verbessert werden soll. Es gibt schon jetzt die Selbstverpflichtung der Länder, ein Open-Data-Gesetz einzuführen, aber da kann der Bund natürlich nicht reinreden. Sinnvoll wäre eine starke autonome Stelle in der Verwaltung, die für Verwaltung und Zivilgesellschaft gleichermaßen Ansprechpartnerin für Open Data und Transparenz ist. Wenn man das richtig angehen will, bräuchte es natürlich ein Transparenzgesetz, das umfassend den Bereich regelt.

